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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


 


1. Das Internetportal geruestbauportal.de nimmt in den angebotenen Dienst grundsätzlich nur Anbieter aus dem Sektor des Gerüstbauhandwerks, sowie von artverwandten und mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Branchen auf geruestbauportal.de behält sich vor, Eintragungsanträge, welche nicht zu dem Gesamtangebot des Dienstes passen, abzulehnen oder zu entfernen.

2. Der Standardeintrag kann vom Kunden selbst kostenlos vorgenommen werden. Es erfolgt eine Kontrolle vom geruestbauportal.de-Team. Es besteht bei den Standarteinträgen kein Anrecht auf Schadenersatz bei Löschung oder nicht Erreichbarkeit.

3. Die Eintragung der Basis-, Komfort-, und Premiumpakete wird nach Eingang des Antrages und Prüfung durch geruestbauportal.de und dem Eingang des fälligen Rechnungsbetrages in der Rubrik der angegebenen Kategorie vorgenommen. Die Bestellung eines Eintrages erfolgt durch Absendung des jeweiligen Bestellformulars bei Anerkennung der angegebenen AGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Absendung des Formulars, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und sich über die angebotene Leistung unter www.geruestbauportal.de informiert hat. Dieser Dienst wird behörden- und kammerunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag bereitgestellt.

4. Die Reihenfolge der eingetragenen Firmen ist vom Auftragsdatum und den jeweiligen Eintragpaketen, beginnend beim Standardeintrag bis zum Premiumpaket, abhängig. Die Staffelung ist unter Firmeneintrag einzusehen.

5. Nach Leistungserbringung durch geruestbauportal.de ist der Beitrag für ein Jahr im Voraus zur Zahlung fällig. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend mit Vertragsunterzeichnung und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

6. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Eintragung, insbesondere der in Auftrag gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen und sonstigen Zeichnungen aller Art, trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Eintragungsdaten sind vom Auftraggeber im Datenfeld des Eintragungsantrages vor Zusendung entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen bzw. zu ergänzen. Die Freigabe zur Veröffentlichung der Daten gilt mit Zusendung des Eintrages als erteilt. Korrekturabzüge werden grundsätzlich nicht verschickt.

7. Bei fehlerhafter Eintragung wird die Eintragung auf Verlangen des Auftraggebers kostenlos geändert; ein Recht auf Rücktritt oder Minderung wird dadurch nicht begründet. Auf die Versendung von Berichtigungsnachträgen hat der Auftraggeber keinen Anspruch. Schadenersatz wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geleistet. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Änderungen seines Eintrages kostenfrei vornehmen zu lassen. Änderungen sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen.

8. Die Veröffentlichung des Bildeintrages erfolgt nach Zusendung der Eintragungsvorlage durch den Auftraggeber. Zu veröffentlichende Texte, Logos und Bilder sind innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsabschluss in elektronischer Form vorzulegen. Die Zusendung kann sowohl per Datenträger als auch per E-Mail erfolgen.

9. Hinweis gemäß §33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers, sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten  werden in elektronischer Form gespeichert.

10. geruestbauportal.de behält sich eine evtl. Erweiterung oder Änderung der Internet-Domain oder des Titels oder der Ausstattung der Internetplattform vor. Werden Titel, Domain oder Ausstattung des Informationsdienstes erweitert oder geändert, so begründet dies keine Rücktrittsrechte oder Minderungsansprüche seitens des Auftrag­gebers.


11. Der Internetdienst
geruestbauportal.de gewährleistet eine Erreichbarkeit Ihrer Daten von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Dienstanbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

12. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Döbeln.
 

 

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