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1. Das Internetportal geruestbauportal.de nimmt in den angebotenen Dienst
grundsätzlich nur Anbieter aus dem Sektor des Gerüstbauhandwerks, sowie von
artverwandten und mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Branchen auf
geruestbauportal.de behält
sich vor, Eintragungsanträge, welche nicht zu dem Gesamtangebot des Dienstes
passen, abzulehnen oder zu entfernen.
2. Der Standardeintrag kann
vom Kunden selbst kostenlos vorgenommen werden. Es erfolgt eine Kontrolle vom
geruestbauportal.de-Team. Es besteht bei den Standarteinträgen kein Anrecht auf
Schadenersatz bei Löschung oder nicht Erreichbarkeit.
3. Die Eintragung der Basis-, Komfort-, und Premiumpakete wird nach
Eingang des Antrages und Prüfung durch geruestbauportal.de und dem Eingang des fälligen
Rechnungsbetrages in der Rubrik der
angegebenen Kategorie vorgenommen. Die Bestellung
eines Eintrages erfolgt durch Absendung des jeweiligen Bestellformulars bei
Anerkennung der angegebenen AGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Absendung des
Formulars, dass
er zur Auftragserteilung berechtigt ist und sich über die angebotene Leistung
unter
www.geruestbauportal.de informiert hat. Dieser Dienst wird behörden- und
kammerunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag bereitgestellt.
4. Die Reihenfolge der eingetragenen Firmen ist vom Auftragsdatum und den
jeweiligen Eintragpaketen, beginnend beim Standardeintrag bis zum Premiumpaket,
abhängig. Die Staffelung ist unter Firmeneintrag
einzusehen.
5. Nach Leistungserbringung
durch geruestbauportal.de ist der Beitrag für ein Jahr im Voraus zur Zahlung fällig.
Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend mit Vertragsunterzeichnung und
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens ein Monat
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
6. Für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Eintragung, insbesondere der in
Auftrag gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen und sonstigen Zeichnungen
aller Art, trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Eintragungsdaten sind
vom Auftraggeber im Datenfeld des Eintragungsantrages vor Zusendung
entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen bzw. zu ergänzen. Die
Freigabe zur Veröffentlichung der Daten gilt mit Zusendung des Eintrages als
erteilt. Korrekturabzüge werden grundsätzlich nicht verschickt.
7. Bei fehlerhafter Eintragung
wird die Eintragung auf Verlangen des Auftraggebers kostenlos geändert; ein
Recht auf Rücktritt oder Minderung wird dadurch nicht begründet. Auf die
Versendung von Berichtigungsnachträgen hat der Auftraggeber keinen Anspruch.
Schadenersatz wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geleistet. Der
Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Änderungen seines Eintrages kostenfrei
vornehmen zu lassen. Änderungen sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen.
8. Die Veröffentlichung des
Bildeintrages erfolgt nach Zusendung der Eintragungsvorlage durch den
Auftraggeber. Zu veröffentlichende Texte, Logos und Bilder sind innerhalb von
zehn Tagen nach Vertragsabschluss in elektronischer Form vorzulegen. Die
Zusendung kann sowohl per Datenträger als auch per E-Mail erfolgen.
9. Hinweis gemäß §33 BDSG:
Name und Anschrift des Auftraggebers, sowie alle für die Auftragsabwicklung
erforderlichen Daten werden in elektronischer Form gespeichert.
10. geruestbauportal.de behält sich
eine evtl. Erweiterung oder Änderung der Internet-Domain oder des Titels oder
der Ausstattung der Internetplattform vor. Werden Titel, Domain oder Ausstattung
des Informationsdienstes erweitert oder geändert, so begründet dies keine
Rücktrittsrechte oder Minderungsansprüche seitens des Auftraggebers.
11. Der Internetdienst
geruestbauportal.de
gewährleistet
eine
Erreichbarkeit
Ihrer
Daten
von
99%
im
Jahresmittel.
Hiervon
ausgenommen
sind
Zeiten,
in
denen
der
Server
aufgrund
von technischen
oder
sonstigen
Problemen, die nicht
im
Einflussbereich
des Dienstanbieters
liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) nicht
zu
erreichen
ist.
12. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll
einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die der
ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig,
Döbeln.
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